Der Gemeinderat von Rengsdorf hatte in den Sitzungen vom 22. März und 6. November 1984 die Annahe eines Ortswappens beschlossen, das der Verfasser dieses Artikels entworfen hat.
In Gold eine eingebogene blaue Spitze, darin ein goldener Brunnen mit drei Schalen übereinander und aufsteigende Wasserstrahl, der seitwärts kaskadenartig bis zur unteren Schale niederfällt; vorne belegt mit einem über drei gesenkte rote Schräglinkbalken nach links schreitender blauen Pfau; hinten ein schwarzer Kirchturm mit hohe Helm, offenem Rundbogenportal und geöffneten rundbogigen Zwillingsfenstern in den beiden oberen Geschossen.
Der Brunnen deutet auf den Charakter der Gemeinde als Heilklimatischer Kurort. Der Pfau und die Balken erinnern an die Grafen und späteren Fürsten zu Wied als die ehemaligen Landesherren. Der Turm ist die stilisierte Wiedergabe des markanten Kirchturms aus dem 12. Jahrhundert.
Der amtlichen Beschreibung und Begründung seien einige ergänzende Ausführungen angefügt. Dreischalige Brunnen sind auch als „römische Brunnen" bekannt. Sie sind „die stadtrömischen Brunnen der Renaissance", wie sie in Conrad Ferdinand Meyers Gedicht „Der römische Brunnen" ihre klassische Beschreibung gefunden haben:
Auf steigt der Strahl, und fallend gießt
er voll der Marmorschale Rund,
die, sich verschleiernd, überfließt
in einer zweiten Schale Grund;
die zweite gibt, sie wird zu reich,
der dritten wallend ihre Flut,
und jede nimmt und gibt zugleich
und strömt und ruht.
Der Kirchturm ist in das Wappen aufgenommen, weil er in seinem Hauptteil das älteste Bauwerk in der Gemeinde ist. Zum anderen ist er ein weithin sichtbares Wahrzeichen. Und schließlich mag er darauf hinweisen, dass Rengsdorf seit mehr als 1000 Jahren Mittelpunkt eines Kirchspiels ist und dass der erste nachweisbare Kirchenbau im 10. / 11. Jahrhundert in Rengsdorf eine Eigenkirche des St. Kastorstiftes Koblenz gewesen ist. Das St. Kastorstift war in Rengsdorf Zehntherr und hatte hier auch Grundbesitz. Wichtiger noch ist seine Bedeutung für den mittelalterlichen Landesausbau im westlichen Wiedbogen des Westerwaldes.
Der Pfau als Wappenvogel der ehemaligen Landesherren ist für Rengsdorf nicht etwa völlig Neues. Nach Dr. Victor Müller ist er u.a. nachweisbar in dem Gerichtssiegel des alten Kirchspielgerichts Rengsdorf. Noch bis etwa 1850 stand der ratschlagende Pfau im Siegel der Fürstlich-Wiedischen Bürgermeisterei Anhausen in Rengsdorf.
Das kommunale Wappenwesen hat in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg einen ungeahnten Aufschwung genommen. Dies gilt vor allem im Blick auf die Ortswappen dörflicher, nicht-städtischer Gemeinden. Gab es früher nur wenige Gemeinden mit eigenem Wappen, so ist ihre Anzahl in den letzten Jahrzehnten geradezu sprunghaft gestiegen. In vielen Landkreisen der Bundesrepublik führen heute schon alle oder fast alle Gemeinden ein eigenes Wappen.
Hauptgrund für die noch immer steigende Anzahl von Gemeindewappen ist das gesteigerte Selbstbewusstsein der Gemeinden im Zeichen der ihnen grundgesetzlich garantierten Selbstverwaltung. Dazu beigetragen hat aber auch die Vereinfachung der Rechtslage. Bis 1920 hielt man in den preußischen Gebieten am alleinigen Wappenrecht der Städte fest. In den 20er-Jahren unseres Jahrhunderts kamen dann die Landkreise hinzu.
Erstmalig nach dem Preußischen Gemeindeverfassungsgesetz von 1933 konnte auch den nichtstädtischen Gemeinden das Recht zur Wappenführung verliehen werden. Dabei konnte es sich aber immer nur um die „Verleihung" durch staatlichen Hoheitsakt handeln. Erst seit dem Selbstverwaltungsgesetz für Rheinland-Pfalz von 1948 bedürfen Gemeindewappen nur noch der staatlichen Genehmigung, die lediglich den Charakter eines einfachen Verwaltungsaktes hat. Möge der Wunsch des Regierungspräsidenten in seinem Schreiben an Ortsbürgermeister Krämer sich erfüllen, „dass die Geschicke der Gemeinde unter dieser Symbolik allzeit zum Wohle der Bürger einen glücklichen Verlauf nehmen werden".
Rudolf Rabs
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